Das Stiftungsziel

Es werden gemeinnützige Projekte gefördert und initiiert.

Unsere Bürgerstiftung fördert gemeinnützige Projekte in der Wesermarsch. Die finanziellen Mittel hierfür stammen aus den Erträgen, die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet und aus Spenden.

Die Bürgerstiftung sammelt Vermögen an, dessen Erträge für gemeinnützige Zwecke in der Region Wesermarsch verwendet werden.

Die gemeinnützigen Zwecke sind dabei nicht durch die Satzung beschränkt, sondern sind weit gefasst. Alle gemeinnützigen Projekte, wie z.B. für Jugend, Kultur, Bildung, Schifffahrt, Tierschutz, Umwelt, die nach der Abgabenordnung begünstigt sind, können unterstützt und gefördert werden.

Die Stiftung nimmt:

  • Spenden entgegen, die zeitnah verwendet werden
  • Zustiftungen entgegen, die im Vermögen der Stiftung erhalten werden.

Der Spender kann bestimmen, für welchen gemeinnützigen Zweck die Spende verwendet werden soll. Ebenso kann der Stifter bestimmen, für welchen Zweck die Erträge aus seiner Zustiftung verwendet werden sollen.

Dies gilt für die Zuwendungen von Lebenden und ebenso wie von Todes wegen durch eine letztwillige Verfügung.

Zustiftungen ab €20.000,– in das Stiftungsvermögen können mit dem Namen des Stifters verbunden werden.

Die Stiftung ist stets gehalten, das Vermögen ertragbringend anzulegen und in seinem Wert dauernd und ungeschmälert zu erhalten.

Jeder Stifter der mindestens €2.000,– zum Stiftungsvermögen beiträgt, ist Mitglied der Stiftungsversammlung. Die Mitgliedschaft ist jedoch freiwillig.

Durch Sitz und Stimme in der Stiftungsversammlung hat der Stifter die Möglichkeit, die Geschicke der Stiftung durch Wahl des Stiftungsvorstandes mitzugestalten.

Erfolgt die Stiftung von Todes wegen, kann der Erblasser im Testament verfügen, welche Person der Stiftungsversammlung angehören soll.